Beschlussvorlage - 2019/KU/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Neubau  der Kindertagesstätte liegt eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für Flur 11, Flurstück 14 vor. Mit der Bauvoranfrage wurde die baurechtliche Zulässigkeit einer Kindertagesstätte am Standort positiv beurteilt. Um die Belastungen für die direkten Anlieger  so gering wie möglich zu halten wurden vom beauftragten Planungsbüro mehrere Varianten erarbeitet.  Die Variante A den Neubau nur auf dem Flurstück 14 zu errichten  würde die Anlieger am stärksten beeinträchtigen.

Durch die Hinzuziehung von Flustück 13 (Variante B) lässt sich die Beeinträchtigung minimieren.

Diese Variante stellt desweiteren eine optimale Nutzung der geplanten Einrichtung sicher.  Deshalb beschließt die Gemeinde den Neubau auf den Flurstücken 13 und 14,

Gemarkung Kummerow, Flur 11.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 der KVEntscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Anlagen

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