Beschlussvorlage - 2019/MC/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung Wendischhagen“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 71/5 in der Flur 1 der Gemarkung Wendischhagen und ist im anliegenden Flurkartenauszug gekennzeichnet. 

 

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit einem Wohnhaus und Garage

 

Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

§ 13 a i.V.m. § 13 b BauGB

 

Der Antragsteller plant die Neuerrichtung des alten Wohnhauses in der Gemarkung Wendischhagen , Flur 1, Flurstück 71/5. Im F-Plan der Stadt Malchin ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Zur Erlangung von Baurecht soll ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden. Mit Antrag vom 23.09.2019 beantragt der Antragsteller die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.

Da das Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 b BauGB durchgeführt werden soll, ist das Bauleitplanverfahren bis zum 31.12.2019 förmlich einzuleiten (Aufstellungsbeschluss.)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger (s. Anlage – Antrag). Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.

 

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Anlagen

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