Beschlussvorlage - 2019/GIE/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaues (Zimmer) mit der Befreiung von der Dachneigung der gestalterischen Festsetzung nach

L-BauO § 86 M/V der Dachneigung Pkt.1.1.1 Dachneigung vorgeschrieben 35° bis 48° als Pultdach mit ca. 5°wird erteilt. Ebenso für die Dacheindeckung Pkt.1.1.3 wird die Befreiung von der Festsetzung Dachsteine oder Dachziegel in Weicheindeckung zugestimmt. Des Weiteren wird der Befreiung von den textlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB für die abgerundeten Flächen 1.3. das Wohngebäude ausschließlich an der Erschließungsstraße zulässig sind erteilt. Der Anbau befindet sich auf dem Hof des Flurstücks 1 und ist von der Tannenstraße nicht einsehbar. Die Ansicht zur Tannenstraße wird nicht verändert.

Vom Hohlweg Tannenstraße ist das Flurstück nicht einsehbar, darum ist die Baumaßnahme städtebaulich vertretbar. Der Nutzungsänderung des Spitzbodens zum Ausbau eines Kinderzimmers wird ebenfalls erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterten Abrundung

der im Zusammenhang bebauten Ortslage Gielow

§ 34 BauGBBauen im Innenbereich

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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