Beschlussvorlage - 2019/KU/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2017 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 18.11.2019. Das Ergebnis und der abschließenden Prüfungsvermerk sind im Prüfbericht dargelegt.

 

Die Bilanzsumme beträgt 6.217.993,75 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2017 weist einen Bestand in Höhe von 3.438.499,91 € aus. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 90,9 % des Gesamtvermögens.

 

Sowohl die Ergebnis- wie auch die Finanzrechnung sind gemäß § 16 Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik ausgeglichen. In der Ergebnisrechnung ist ein Ergebnis in Höhe von 203.663,65 € auf die neue Rechnung vorzutragen. Die Finanzrechnung weist im Bereich der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2017 einen Bestand in Höhe von +63.539,98 € aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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