Beschlussvorlage - 2019/MC/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Wohnbebauung Wendischhagen" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung Wendischhagen“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 71/5 in der Flur 1 der Gemarkung Wendischhagen und ist im anliegenden Flurkartenauszug gekennzeichnet.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit einem Wohnhaus und Garage
Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
§ 13 a i.V.m. § 13 b BauGB
Der Antragsteller plant die Neuerrichtung des alten Wohnhauses in der Gemarkung Wendischhagen , Flur 1, Flurstück 71/5. Im F-Plan der Stadt Malchin ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Zur Erlangung von Baurecht soll ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden. Mit Antrag vom 23.09.2019 beantragt der Antragsteller die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Da das Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 b BauGB durchgeführt werden soll, ist das Bauleitplanverfahren bis zum 31.12.2019 förmlich einzuleiten (Aufstellungsbeschluss.)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger (s. Anlage – Antrag). Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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855,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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