Beschlussvorlage - 2019/MC/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr.7 Strauchwerder  Pkt.5.1, Traufhöhe auf max 8,0 m zulässig laut B-Plan 4,0m über Oberkante Gehweg

Pkt.6.1 Dachneigung auf 0 bis 45° zulässig laut B- Plan 15° bis 45°

Pkt.7.1 Dachformen erweitern auf Flach- und Pultdach zulässig laut B-Plan Satteldächer, Walmdächer sowie Gründächer

Pkt.8.3 Dacheindeckung Bitumen und Blech zulässig laut B-Plan Dachziegel und Betondachsteine

wird nicht erteilt. Die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung. Im B-Plan sind gemäß Pkt.1.1 maximal zwei Vollgeschosse zulässig, wobei das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

B-Plan Nr. 7 Am Strauchwerder

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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