Beschlussvorlage - 2019/NK/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Gehwege und Beleuchtung der Baumaßnahme öDE Neukalen - Ausbau der Gehwege in der Fritz-Reuter-Straße (Anlagenverlauf: beginnt an der Straße der Freundschaft und endet nach ca. 200 m an der Bahnhofstraße) in Neukalen beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.

Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.

Die Fritz-Reuter-Straße (Anlagenverlauf: beginnt an der Straße der Freundschaft und endet nach ca. 200 m an der Bahnhofstraße) in Neukalen wurde bereits 2015 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.

Im Interesse der Finanzlage der Peenestadt Neukalen ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn und Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert wird. Die Gehwege und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

5.4.1.00/0017.682590

17.000,00 €

 

X

X

 

 

 

 

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Anlagen

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