Beschlussvorlage - 2019/MC/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Schuppen wird vorbehaltlich einer gesicherten Erschließung durch den WZV und der Anpassung des Bauvorhabens an die vorhandene örtliche  Wohnbebauung  gemäß §34 BauGB erteilt. Auf dem Grundstück bestehen Leitungen deren Verlauf der Stadt Malchin nicht bekannt sind, der Antragsteller hat den Verlauf auf eigene Kosten festzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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