Beschlussvorlage - 2019/MC/025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetz-buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.   

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Zur Realisierung der Absichten eines privaten Vorhabenträgers zur Erschließung und Vermarktung des Gebietes der ehemaligen Blumenschule war eine Änderung des B-Planes Nr. 26 notwendig.

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 07.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des am 18.02.2003 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung am 16.01.2005 in Kraft getretenen B-Plan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin gefasst und das damit verbundene Verfahren eingeleitet.

Am 16.05.2018 hat die Stadtvertretung Malchin den 1. Entwurf gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 25.06.2018 bis zum 27.07.2018. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf geändert. Der geänderte Planentwurf wurde auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 05.12.2018 in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 04.02.2019 erneut öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu erfolgte auch eine erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden. Einwände gegen die Planung wurden nicht geltend gemacht. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet.

Mit dem Satzungsbeschluss wird das Änderungsverfahren zunächst abgeschlossen. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 26 "Blumenstraße" der Stadt Malchin obliegt dem Vorhabenträger. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde am 29.08.2017 zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde durch die Stadtvertretung mit Beschluss vom 18.10.2017 (2017/MC/1056) gebilligt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...