Beschlussvorlage - 2019/MC/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Übersicht s. Anlage) werden von der Stadtvertretung Malchin gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2018/MC/132 vom 05.12.2018 den geänderten Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin gebilligt und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden beschlossen. Der geänderte Planentwurf lag vom 02.01.2019 bis zum 04.02.2019 im Rathaus Malchin öffentlich aus.

Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt. 

Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine grundsätzlichen Einwände und Bedenken gegen den Entwurf zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 26 vorgebracht. Die Hinweise werden gemäß Abwägungsprotokoll im weiteren Verfahren berücksichtigt.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin obliegt dem Vorhabenträger. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde am 29.08.2017 zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde durch die Stadtvertretung mit Beschluss vom 18.10.2017 (2017/MC/1056) gebilligt.

 

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Anlagen

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