Beschlussvorlage - 2018/MC/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt:

 

  1. Zur Behebung eines Fehlers bei der Bekanntmachung vom 09.03.2018 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Strauchwerder“  der Stadt Malchin wird ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.

 

  1. Der Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB wird wiederholt. Hierzu ist der anliegende Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Strauchwerder“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erneut öffentlich auszulegen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 4 BauGB

§ 214 Abs. 4 BauGB

 

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtlichen Vorgaben“ vom 29. Mai 2017 ist § 47 Abs. 2 VwGO aufgehoben worden. Für Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne bedeutet dies, dass bei der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe nicht mehr auf die Präklusion (§ 47 Abs. 2 VwGO) hingewiesen werden darf. Erfolgt dieser Hinweis dennoch, wie beim o.g. B-Plan geschehen, stellt dies nach § 214 BauGB einen beachtlichen Fehler dar, was zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt. Eine Heilung eines solchen beachtlichen Verfahrensfehlers ist nur mit Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB möglich (s. anliegende Schreiben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Hierzu ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Eine erneute Beteiligung der TÖB ist nicht erforderlich.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma MES Solar XXXIII GmbH & Co KG Parchim vom 27.10.2017 dem Vorhabenträger.

 

 

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Anlagen

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