Beschlussvorlage - 2018/MC/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ der Stadt Malchin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird einschließlich der Anlagen beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 47 KV M-V

§ 64 KV M-V

 

Im § 64 Abs.2 KV M-V ist geregelt, dass für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach dem BauGB eine Sonderrechnung zu führen ist.

Für die Sonderrechnung gelten die Vorschriften des Absatzes 4 der Kommunalverfassung- Haushaltswirtschaft.

Somit ist für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ der Stadt Malchin eine Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen aufzustellen und zu beschließen.

 

Grundlage für die Haushaltsplanung und den Erlass der Haushaltssatzung ist das Maßnahmeprogramm. Das vorliegende Maßnahmeprogramm beinhaltet die tatsächliche Umsetzung der geplanten Vorhaben und die aktuellen Zahlenwerte.

 

Die vorgelegte Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 geht von ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalten aus. Insofern ist die Haushaltssatzung nicht genehmigungs-pflichtig durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Eigenanteile der Stadt zur Umsetzung der Maßnahmen im Städtebaulichen Sondervermögen werden im Kernhaushalt (als Aufwendung/ Auszahlung) nachgewiesen und spiegeln sich im Sondervermögen (als Ertrag/ Einzahlung) wider.

 

 

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Anlagen

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