Beschlussvorlage - 2018/MC/067
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Änderung des § 3 Abs. 5 der 2. Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung der Stadt Malchin über den Sportboothafen Salem vom 20.07.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Dr. D. Steinbrink
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
§ 3 Abs. 5 ist wie folgt zu ändern:
Schiffsführer oder Eigner von Fahrgastschiffen, einschließlich von Schiffen im Linienverkehr auf dem Kummerower See, zahlen für das Anlegen am Fahrgastanleger die hälftige Liegegebühr gemäß § 3 Abs. 4, das heißt 0,30 € je angefangenem Schiffslängenmeter.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Damit soll der Förderung des Tourismus an unserem See, wie z. Z. der Fahrlinie der Blau Weißen Flotte hier „Forelle“ insofern Rechnung getragen werden, dass nach 1 Jahr unentgeltlicher Nutzung und Probierphase jetzt auch für das Unternehmen Kosten zu begleichen sind, da Fahrgäste auch die Hafenanlage und die Einrichtungen nutzen werden. Somit dienen wir dem Gleichheitsprinzip und können dies auch unseren Bürgern vermitteln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,8 kB
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