Beschlussvorlage - 2018/MC/067

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

§ 3 Abs. 5 ist wie folgt zu ändern:

Schiffsführer oder Eigner von Fahrgastschiffen, einschließlich von Schiffen im Linienverkehr auf dem Kummerower See, zahlen für das Anlegen am Fahrgastanleger die hälftige Liegegebühr gemäß § 3 Abs. 4, das heißt 0,30 € je angefangenem Schiffslängenmeter.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Damit soll der Förderung des Tourismus an unserem See, wie z. Z. der Fahrlinie der Blau Weißen Flotte hier „Forelle“ insofern Rechnung getragen werden, dass nach 1 Jahr unentgeltlicher Nutzung und Probierphase jetzt auch für das Unternehmen Kosten zu begleichen sind, da Fahrgäste auch die Hafenanlage und die Einrichtungen nutzen werden. Somit dienen wir dem Gleichheitsprinzip und können dies auch unseren Bürgern vermitteln.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Angaben

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...