16.05.2018 - 8.1 Antrag auf Änderung des § 3 Abs. 5 der 2. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

§ 3 Abs. 5 ist wie folgt zu ändern:

Schiffsführer oder Eigner von Fahrgastschiffen, einschließlich von Schiffen im Linienverkehr auf dem Kummerower See, zahlen für das Anlegen am Fahrgastanleger die hälftige Liegegebühr gemäß § 3 Abs. 4, das heißt 0,30 € je angefangenem Schiffslängenmeter.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage