Beschlussvorlage - 2018/GIE/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in zweiter Reihe in der Gemarkung Gielow, Flur 2 auf dem Flurstück 40 wird nicht erteilt.

Eine Befreiung von der Satzung der Gemeinde Gielow von § 9 BauGB 1.3 Wohngebäude sind aussschließlich an der Erschließungsstraße zu errichten wird nicht erteilt. An der Erschließungsstraße steht ein Wohngebäude, welches von nur 1 Person bewohnt wird. Es wären, dann auch noch Befreiungen von der Satzung gemäß § 86 BauGB 1.1.1 Dachneigung und symmetrischer Dachform e.c. erforderlich.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung ,Abrundung und erweiterte Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gielow

§ 34 BauGBBauen im Innenbereich

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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