08.05.2018 - 7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauvoranfrage wird diskutiert.

Mehrere Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass bereits etliche Anträge gleichen Inhaltes abschlägig beantwortet wurden. Auch wenn prinzipiell jeder Wohnhausneubau in der Gemeinde begrüßt wird, kann man keine Ausnahme machen.

 

Herr Friedrichs spricht den Bedarf von attraktiven Bauplätzen in Gielow an.

Zur nächsten BA-Sitzung soll Herr Jennerjahn von der Verwaltung zum Thema „Ergänzung der Ortssatzung Ausweisung zusätzliche Bauflächen“ eingeladen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in zweiter Reihe in der Gemarkung Gielow, Flur 2 auf dem Flurstück 40 wird nicht erteilt.

Eine Befreiung von der Satzung der Gemeinde Gielow von § 9 BauGB 1.3 Wohngebäude sind aussschließlich an der Erschließungsstraße zu errichten wird nicht erteilt. An der Erschließungsstraße steht ein Wohngebäude, welches von nur 1 Person bewohnt wird. Es wären, dann auch noch Befreiungen von der Satzung gemäß § 86 BauGB 1.1.1 Dachneigung und symmetrischer Dachform e.c. erforderlich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0