Beschlussvorlage - 2018/MC/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen.

 

2.      Die 2. Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung der Stadt Malchin über den Sportboothafen Salem vom 20.07.2005 wird beschlossen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Kommunale Gebührensatzungen sind in angemessenen Abständen dahingehend zu überprüfen, in wie weit die Gebührensätze auf der Basis von Kalkulationen der anfallenden Kosten neu festzulegen sind. Dabei gilt das Kostendeckungsgebot.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte mit der 1. Änderungssatzung vom 01.01.2009.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach vorsichtiger Schätzung ist mit der Anwendung der vorliegenden Gebührensätze mit jährlich ca. 2.000 € Mehreinnahmen im Sachkonto 1/5.4.8.00-003.432290 gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre zu rechnen.

 

 

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Anlagen

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