Beschlussvorlage - 2018/MC/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beantragung des Titels „Staatlich anerkannter Erholungsort“ für den Ortsteil Salem der Stadt Malchin wird die Zustimmung erteilt. Als Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung einer über die „Infrastruktur-Richtlinie M-V“ geförderten Machbarkeitsstudie zu beantragen, die u.a. eine Kosten-Nutzen-Analyse beinhalten soll.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Um erste Erkenntnisse zur möglichen Beantragung der Prädikatisierung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ gemäß dem Kurortgesetz M-V vom 29.08.2000 sowie den Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes e.V und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. für die Prädikatisierung zu gewinnen, erfolgte im Februar 2017 eine Besichtigung der Ortslage mit Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V. Neben zahlreichen Kriterien zur Erfüllung der Normen bedarf es außerdem eines Gemeindebeschlusses sowie der Erhebung eines Bioklimatischen Gutachtens und einer Luftqualitätsbeurteilung durch den DWD.

Im Falle der Erreichung des Prädikates wäre die Stadt Malchin  in der Lage, gemäß § 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V v. 12.April 2005) Fremdenverkehrsabgaben für ortsfremde Besucher des Ortsteiles Salem per Satzung zu erheben, um mit diesen Einnahmen die tourismus- bzw. fremdenverkehrsaffine Infrastruktur zukünftig zu unterhalten und auszubauen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sind 3 Kostenangebote durch die Verwaltung einzuholen, um einen Förderantrag an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V  zu stellen. Der Fördersatz liegt bei maximal 75 % der förderfähigen Kosten. Der entstehende Eigenanteil der Stadt Malchin liegt bei voraussichtlich 1.700,00 .€ und soll im städtischen Haushalt 2018 eingeplant werden. Diese Maßnahme ist nicht Gegenstand der bisherigen Finanzplanung bis zum Jahre 2020. Sie widerspricht auch dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Im Zuge der geplanten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird die Maßnahme Berücksichtigung finden, da sie der Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit dient. Bei Erhalt des Status „Erholungsort“ erfolgt eine Refinanzierung über die möglichen Gebühreneinnahmen nach KAG.

 

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Anlagen

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