Beschlussvorlage - 2018/MC/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Blumenstraße" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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09.04.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorhabenträger möchte das Gebiet der ehemaligen Blumenschule erschließen und vermarkten. Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 erforderlich, da die ursprünglich geplanten Straßenverkehrsflächen/Erschließungsanlagen geändert werden sollen. Außerdem sollen gestalterische Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V geändert werden.
Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2018/MC/015 vom 07.03.2018 das notwendige Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin obliegt dem Vorhabenträger (Herrn Bondzio). Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wurde diesbezüglich am 29.08.2017 ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde durch die Stadtvertretung Malchin mit Beschluss vom 18.10.2017 (2017/MC/1056).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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538,4 kB
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