Beschlussvorlage - 2018/KU/009
Grunddaten
- Betreff:
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Ausschreibung der Betreibung des Hafens Kummerow ab 1. Mai 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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19.03.2018
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Dem bisherigen Betreiber des Hafens Kummerow und des Hafenimbiß im „Hafenkieker“ wurde mit sofortiger Wirkung am 05.02.2018 gekündigt. Eine Neuausschreibung zum Saisonbeginn am 01. Mai 2018 machte sich erforderlich.
Auf Grund der Bauart des Holzblockbohlenhauses „Hafenkieker“ sowie auch aus lebensmittelhygienischen Gründen hat sich ein Betrieb als Imbiß als ungeeignet gezeigt.
Der Sitz der Hafenaufsicht sollte jedoch weiterhin im „Hafenkieker“ sein. Eine optionale Vermietung zu gewerblichen Zwecken (außer gastronomischer Versorgung) wäre angemessen. Eine Vergütung der Hafenaufsicht sollte auch mit der langjährigen guten Erfahrung aus den Häfen „Koesters Eck“ in Malchin sowie Salem zur Anwendung kommen. Die Vergabe einer Hafenaufsicht gegen Entgelt würde die Ernsthaftigkeit zur Entwicklung des Kummerower Hafens (auch aus finanzieller Sicht) als touristische Perle direkt am Kummerower See unterstreichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Vergabe der Leistung gegen Entgelt wird die Gemeinde Kummerow neben den ohnehin schon anfallenden Kosten (Strom, Wasser, Abfall usw.) darüber hinaus mit jährlichen finanziellen Aufwendungen von 5.000,00 € (bei 1.000,00 €/monatlich) bis zu rechnen müssen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,9 kB
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