Beschlussvorlage - 2018/BAS/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow billigt den vorliegenden Entwurf der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.  

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2-4 und § 34 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Basedow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, dass zur Behebung, des durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 28.07.2016 gerügten Mangels bei der Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange im Rahmen der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow ein ergänzendes Satzungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.

Nach Billigung des überarbeiteten Planentwurfs (s. Anlage) durch die Gemeindevertretung erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung trägt die Gemeinde Basedow. Sie werden in den Haushaltsplan 2018 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562510 eingestellt. 

 

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Anlagen

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