Beschlussvorlage - 2018/BAS/003
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Basedow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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17.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow billigt den vorliegenden Entwurf der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2-4 und § 34 BauGB
Die Gemeindevertretung Basedow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, dass zur Behebung, des durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 28.07.2016 gerügten Mangels bei der Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange im Rahmen der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow ein ergänzendes Satzungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Nach Billigung des überarbeiteten Planentwurfs (s. Anlage) durch die Gemeindevertretung erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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921,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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