Informationsvorlage - 2018/MC/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Gebäude welches zur Wohnnutzung in der Flur 10 Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 26 umgebaut bzw. neugebaut werden soll, muss auf jeden Fall eine Dachneigung von 38° bis 45°erhalten. Dementsprechend ist der Baukörper anzupassen.

In der näheren Umgebung stehen zweigeschossige Gebäude bzw. Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss bzw. Nebengebäude mit Pultdach (Fotos in der Anlage), die Lage ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Der Flächennutzungsplan wurde geändert und diese Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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