29.01.2018 - 16 Antrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mo., 29.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Gebäude welches zur Wohnnutzung in der Flur 10 Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 26 umgebaut bzw. neugebaut werden soll, muss auf jeden Fall eine Dachneigung von 38° bis 45°erhalten. Dementsprechend ist der Baukörper anzupassen.
In der näheren Umgebung stehen zweigeschossige Gebäude bzw. Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss bzw. Nebengebäude mit Pultdach (Fotos in der Anlage), die Lage ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Der Flächennutzungsplan wurde geändert und diese Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
