Beschlussvorlage - 2018/MC/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin bestehend aus

der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der

Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der

Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2- 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Ein privater Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von 750 kWp auf dem Flurstück 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf. Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungs- planes erforderlich. Der gesamte Plangeltungsbereich soll im B-Plan als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 BauGB ausgewiesen werden. 

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2017/MC/1086 vom 06.12.2017 das notwendige Verfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin eingeleitet. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar GmbH & Co. KG Parchim. Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (s. Beschlussvorlage 2018/MC/007).

 

 

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Anlagen

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