Beschlussvorlage - 2018/MC/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 "Photovoltaikanlage Neu Panstorf" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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29.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der
Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der
Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen
zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2- 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Ein privater Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von 750 kWp auf dem Flurstück 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf. Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungs- planes erforderlich. Der gesamte Plangeltungsbereich soll im B-Plan als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 BauGB ausgewiesen werden.
Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2017/MC/1086 vom 06.12.2017 das notwendige Verfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar GmbH & Co. KG Parchim. Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (s. Beschlussvorlage 2018/MC/007).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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446,2 kB
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