29.01.2018 - 6 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 29.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strobl erläutert den Entwurf über den B-Plan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“.
Herr Banek ergänzt, dass sich in unmittelbarer Nähe des Photovoltaikgebietes ein genehmigter B-Plan für die Errichtung von Wohnungsbebauung befindet. Diese Fläche wurde von jemanden ersteigert und durch ihn wird derzeit die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geprüft. Durch beide Vorhaben entstehen keine Nutzungskonflikte. Der B-Plan ist nicht Bestandteil des F-Planes. So müssen B-Pläne, die im Widerspruch zum F-Plan stehen auch in den F-Plan eingearbeitet werden. Dies ist Bestandteil in allen Beschlussvorlagen zu Planverfahren.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der
Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der
Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen
zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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446,2 kB
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