29.01.2018 - 6 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strobl erläutert den Entwurf über den B-Plan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“.

 

 

Herr Banek ergänzt, dass sich in unmittelbarer Nähe des Photovoltaikgebietes ein genehmigter B-Plan für die Errichtung von Wohnungsbebauung befindet. Diese Fläche wurde von jemanden ersteigert und durch ihn wird derzeit die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geprüft. Durch beide Vorhaben entstehen keine Nutzungskonflikte. Der B-Plan ist nicht Bestandteil des F-Planes. So müssen B-Pläne, die im Widerspruch zum F-Plan stehen auch in den F-Plan eingearbeitet werden. Dies ist Bestandteil in allen Beschlussvorlagen zu Planverfahren.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin bestehend aus

der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der

Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der

Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage