Beschlussvorlage - 2018/MC/013
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 "Mühlenfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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29.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen mit auszulegen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ hat aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt. Trotz fehlender Rechtskraft konnten innerhalb des Plangebietes die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt und eine Reihe von Bauvorhaben auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) realisiert werden. Diese Möglichkeit wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde inzwischen nicht mehr eingeräumt. Um die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu ermöglichen und im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 183/63 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin wird der B-Plan Nr. 1 neu aufgestellt.
Anknüpfend an die Ausweisungen des ursprünglichen B-Planes sollen vier eingeschränkte Gewerbegebiete und fünf „normale“ Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO, zwei Industrie-gebiete gemäß § 9 BauNVO sowie ein Sonstiges Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2017/MC/1031 vom 19.07.2017 das notwendige Verfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co. KG Parchim vom 21.06.2017 (s. Beschluss 2017/MC/1032 vom 19.07.2017) dem Vorhabenträger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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660,8 kB
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