Beschlussvorlage - 2017/BAS/0301
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Satzungsbeschlusses 2015/BAS/233 über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Basedow der Gemeinde Basedow und Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Satzungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt:
1. Der Satzungsbeschluss über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil
Basedow vom 01.12.2015 (Beschluss Nr. 2015/BAS/233) wird aufgehoben.
2. Zur Behebung des durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom
28.07.2016 gerügten Mangels bei der Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange
im Rahmen der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil
Basedow wird ein ergänzendes Satzungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 214, 215 BauGB
Die Gemeindevertretung Basedow hat in ihrer Sitzung am 01.12.2017 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow beschlossen. In der Ausgabe 2/2016 des Malchiner Generalanzeigers wurde die Satzung mit Datum vom 21.01.2016 bekannt-gemacht. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Satzung mit Schreiben vom 28. Juli 2016 gerügt (s. Informationsvorlage 2016/BAS/252 vom 16.08.2016) und sich im konkreten Einzelfall vorbehalten die Satzung nicht anzuwenden. Zur Behebung des dargestellten Mangels bei der Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange wird der Gemeinde Basedow empfohlen ein ergänzendes Satzungsverfahren durchzuführen.
Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.12.2015 und der Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Satzungsverfahrens notwendig. Im Januar/Februar 2018 soll dann im Bauausschuss die Vorstellung des geänderten Planentwurfes erfolgen. Danach soll die Gemeindevertretung den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fassen. Nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich die Gemeindevertretung mit den vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken befassen und die abschließenden Beschlüsse (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) fassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für das Ergänzende Satzungsverfahren der Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung Basedow trägt die Gemeinde Basedow. Die Kosten betragen laut Honorarangebot des Planungsbüros Pulkenat 3.985,91 €. Hierzu kommen noch Kosten für Ausdrucke und Kopien sowie Katastergebühren. Im Haushaltsplan 2017 ist unter der Haushaltsstelle 5/5.1.1.00.562510 ein Betrag von 2.000,00 € eingestellt. Der Restbetrag wird in den Haushaltsplan 2018 eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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