Beschlussvorlage - 2017/MC/1086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Fläche des Flurstücks 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf mit einer Größe von 10.011 m². Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer wirtschaftlichen Konversionsfläche in der Ortslage Neu Panstorf.

 

Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2  und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Die Firma MES Solar GmbH & Co.KG Parchim plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) auf dem Flurstück 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf. Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar GmbH & Co. KG Parchim. Zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

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Anlagen

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