06.11.2017 - 9 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Süssig kritisiert, dass die OTV Remplin nicht einbezogen worden ist.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Fläche des Flurstücks 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf mit einer Größe von 10.011 m². Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer wirtschaftlichen Konversionsfläche in der Ortslage Neu Panstorf.

 

Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2  und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.  

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage