Beschlussvorlage - 2017/MC/1098
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.12.2017
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
§§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)
§§ 1, 25 und 27 Grundsteuergesetz (GrStG)
§§ 1, 14 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 GrStG und des § 16 Abs. 3 GewStG sind die
Beschlüsse über die Festsetzung oder Änderung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines
Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres durch die hebesatz-berechtigte Gemeinde zu fassen. Die Hebesätze werden von der Gemeinde entweder in ihrer Haushaltssatzung oder in einer besonderen Hebesatz-Satzung festgelegt.
Die Festsetzung der Hebesätze in Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine
Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung
erfolgen kann.
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde bereits mit der Genehmigung der ersten Nachtragssatzung 2017 der Hinweis gegeben, dass eine Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2018 erst nach Vorlage der Beschlüsse der Stadtvertretung über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 erteilt wird. Derzeit wird intensiv an der Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2012 und 2013 gearbeitet. Da es jedoch absehbar ist, dass die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 nach der regulären Veranlagung der Steuern liegt, ist eine gesonderte Hebesatz-Satzung notwendig. Damit kann die Veranlagung der Steuerpflichtigen zeitnah und zu den gesetzlichen Fälligkeiten erfolgen. Die Einhaltung der Fälligkeiten ist unerlässlich, damit die Liquidität der Stadt Malchin jederzeit gesichert ist.
Die im Satzungsentwurf eingefügten Hebesätze ergeben sich aus dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa zu den Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2018 und entsprechen den Nivellierungshebesätzen der kreisangehörigen Gemeinden im Land M-V. Gemäß dem Orientierungsdatenerlass sollen diese Nivellierungshebesätze zumindest auch für das Jahr 2019 fortgelten. Hierbei werden die Hebesätze der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer entgegen den Festlegungen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der Stadt Malchin unterschritten und der Hebesatz der Grundsteuer B überschritten. Es ist davon auszugehen, dass das im HSK festgelegte Konsolidierungsziel dennoch erreicht wird.
Die Hebesätze sollen gegenüber dem Jahr 2017 wie folgt angepasst werden:
Grundsteuer Aunverändert bei 307%
Grundsteuer BErhöhung von 379% auf 396%
GewerbesteuerErhöhung von 347% auf 348%
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,4 kB
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