Beschlussvorlage - 2017/MC/1058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in

der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch

Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli  2017 (BGBl. I S. 2808) die Satzung über die 3.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B).

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung beim Landkreis

Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung über die 3.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 9, 10, 13 a BauGB

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ war Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Straßen- und Wegegesetz MV für das Vorhaben „Ausbau der Karl-Dressel-Straße, Achterstraße und Nordquartier“. Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 08.03.2017 eingeleitet.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Finanzierung der Planungskosten erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme „Ausbau der

Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers“ aus dem städtebaulichen

Sondervermögen, da die B-Planänderung zur Umsetzung dieser Maßnahme notwendig ist.

 

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Anlagen

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