Beschlussvorlage - 2017/NK/0701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neukalen hat in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

das Bauvorhaben „Errichtung einer Photovoltaikanlage 2. BA - Freiflächenanlage zur Erzeugung von 285,12 Kilowatt (Peak) mit ca. 1056 Modulen (Nennleistung eines Moduls beträgt 270 Wp)“ genehmigungsfrei gestellt, da die im § 62 Abs.1 und 2 erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und es wird keine Untersagung nach § 15 Abs. 1 BauGB beantragt. Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 L-BauO M-V berechtigt zum Bau des oben genannten Bauvorhabens in der Flur 5 Gemarkung Neukalen teilweise auf dem Flurstück 272/8. Eine mögliche GRZ laut B-Plan von 0,6. Das Oberflächenwasser ist gemäß Stellungnahme des WasserZweckVerbandes vom 21.04.2015 auf dem Grundstück in der Flur 5, Flst. 272/8 zu versickern. Durch den Antragsteller ist ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 zu erstellen. Dieser ist nach Genehmigungserteilung durch die Ordnungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an die örtliche Feuerwehr in Malchin zu übergeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeindevertretung

§ 30 BauGB ff. Bauen im Geltungsbereich eines B-Plans

§ 62 Abs. 1und2 L-BauO Genehmigungsfreistellung

§ 15 Abs.1 Zurückstellung von Baugesuchen

B-Plan Nr. 8 Photovoltaikanlage „Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Pachtvertrag geregelt

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