Beschlussvorlage - 2017/NK/0701
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage 2. BA in der Gemarkung Neukalen, Flur 5 auf den Flurstück 272/8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Neukalen hat in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
das Bauvorhaben „Errichtung einer Photovoltaikanlage 2. BA - Freiflächenanlage zur Erzeugung von 285,12 Kilowatt (Peak) mit ca. 1056 Modulen (Nennleistung eines Moduls beträgt 270 Wp)“ genehmigungsfrei gestellt, da die im § 62 Abs.1 und 2 erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und es wird keine Untersagung nach § 15 Abs. 1 BauGB beantragt. Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 L-BauO M-V berechtigt zum Bau des oben genannten Bauvorhabens in der Flur 5 Gemarkung Neukalen teilweise auf dem Flurstück 272/8. Eine mögliche GRZ laut B-Plan von 0,6. Das Oberflächenwasser ist gemäß Stellungnahme des WasserZweckVerbandes vom 21.04.2015 auf dem Grundstück in der Flur 5, Flst. 272/8 zu versickern. Durch den Antragsteller ist ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 zu erstellen. Dieser ist nach Genehmigungserteilung durch die Ordnungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an die örtliche Feuerwehr in Malchin zu übergeben.
