28.09.2017 - 9 Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Reinhardt bittet darum, dass im letzten Satz die örtliche Feuerwehr von „Malchin“ in „Peenestadt Neukalen“ geändert wird.
Beschluss:
Die Stadt Neukalen hat in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
das Bauvorhaben „Errichtung einer Photovoltaikanlage 2. BA - Freiflächenanlage zur Erzeugung von 285,12 Kilowatt (Peak) mit ca. 1056 Modulen (Nennleistung eines Moduls beträgt 270 Wp)“ genehmigungsfrei gestellt, da die im § 62 Abs.1 und 2 erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und es wird keine Untersagung nach § 15 Abs. 1 BauGB beantragt. Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 L-BauO M-V berechtigt zum Bau des oben genannten Bauvorhabens in der Flur 5 Gemarkung Neukalen teilweise auf dem Flurstück 272/8. Eine mögliche GRZ laut B-Plan von 0,6. Das Oberflächenwasser ist gemäß Stellungnahme des WasserZweckVerbandes vom 21.04.2015 auf dem Grundstück in der Flur 5, Flst. 272/8 zu versickern. Durch den Antragsteller ist ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 zu erstellen. Dieser ist nach Genehmigungserteilung durch die Ordnungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an die örtliche Feuerwehr der Peenestadt Neukalen zu übergeben.
