Beschlussvorlage - 2017/MC/1073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt, dass die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22.08.2016 in Abänderung des Abwägungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 19.10.2016 gemäß Anlage abgewogen wird.

Das geänderte bzw. ergänzende Abwägungsergebnis ist dem Landkreis mitzuteilen.

Für alle anderen eingegangenen Stellungnahmen gilt weiterhin der Abwägungsbeschluss  vom 19.10.2016.    

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V -  Entscheidung der Gemeinde/Stadt

§ 1 Abs. 7 BauGB                       -  Abwägung

 

Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss der Stadtvertretung Malchin vom 19.10.2016 abgewogen.

Da unmittelbar vor Satzungsbeschluss ein Änderungswunsch des Vorhabenträgers zur Gestaltung der Einkaufswagensammelbox zu berücksichtigen war, musste das Schallgutachten vom 29.07.2015 angepasst und in der Fassung vom 30.08.2017 neu erstellt werden.

Dadurch wurde eine ergänzende Abwägung zur Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22.08.2016 notwendig.      

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichen Vertrag vom 01.09.2015 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der Bebauungsplanung bis zur Genehmigung derselben. 

 

 

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Anlagen

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