Beschlussvorlage - 2017/MC/1059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan   Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ erfolgen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen noch keine wesentlichen,

bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,

deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V  -  Entscheidung der Stadtvertretung

§§ 3,4 und 4 a BauGB                 -  Vorschriften zur Beteiligung

 

Der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ hat aufgrund von

Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt. Trotz fehlender Rechtskraft konnten innerhalb

des Plangebietes die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt und eine Reihe von

Bauvorhaben auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben

während der Planaufstellung) realisiert werden. Diese Möglichkeit wird von der zuständigen

Genehmigungsbehörde inzwischen nicht mehr eingeräumt. Um die Ansiedlung weiterer

Gewerbebetriebe zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 1 nun neu aufgestellt werden

Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat der Stadt Malchin im Zusammenhang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/63 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin angeboten, den Bebauungsplan für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ zu erstellen. Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 19.07.2017 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG. Zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

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