Beschlussvorlage - 2017/MC/1059
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 "Mühlenfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ erfolgen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen noch keine wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V - Entscheidung der Stadtvertretung
§§ 3,4 und 4 a BauGB - Vorschriften zur Beteiligung
Der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ hat aufgrund von
Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt. Trotz fehlender Rechtskraft konnten innerhalb
des Plangebietes die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt und eine Reihe von
Bauvorhaben auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
während der Planaufstellung) realisiert werden. Diese Möglichkeit wird von der zuständigen
Genehmigungsbehörde inzwischen nicht mehr eingeräumt. Um die Ansiedlung weiterer
Gewerbebetriebe zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 1 nun neu aufgestellt werden
Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat der Stadt Malchin im Zusammenhang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/63 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin angeboten, den Bebauungsplan für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ zu erstellen. Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 19.07.2017 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG. Zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
