11.09.2017 - 7 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 11.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Strobl vom Architektenbüro Pulkenat erklärt, dass zum Vorentwurf eine wesentliche Änderung zur weiteren Entscheidung vorgenommen wird und die Photovoltaikflächen nicht als Sondergebiet sondern als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, damit die Stadt nach Nutzungsaufgabe andere Möglichkeiten hat, diese Flächen zu nutzen. Diese wesenltiche Änderung beruht auf einem Gespräch mit dem Landkreis MSE.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ erfolgen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen noch keine wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
