Beschlussvorlage - 2017/MC/1058
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Quartierbebauung" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) die Satzung über die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B).
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung beim Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung über die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 9, 10, 13 a BauGB
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ war Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Straßen- und Wegegesetz MV für das Vorhaben „Ausbau der Karl-Dressel-Straße, Achterstraße und Nordquartier“. Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 08.03.2017 eingeleitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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99,8 kB
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