Beschlussvorlage - 2017/MC/1031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 26 ha in der Flur 11 der Gemarkung Malchin und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden                  durch eine Kleingartenanlage

im Süden                   durch den Leuschentiner Damm

im Osten                    durch landwirtschaftliche Flächen

im Westen                 durch das B-Plangebiet „Am Strauchwerder“

 

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt. 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Ausweisung von Baugebieten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben und von Gebieten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,

-          Ausweisung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen. 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ hat aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt. Trotz fehlender Rechtskraft konnten innerhalb des Plangebietes die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt und eine Reihe von Bauvorhaben auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) realisiert werden. Diese Möglichkeit wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde inzwischen nicht mehr eingeräumt. Um die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 1 nun neu aufgestellt werden 

 

Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat der Stadt Malchin  im Zusammen-hang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/63 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin angeboten, den Bebauungsplan für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ anzufertigen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG. Zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

 

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Anlagen

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