Beschlussvorlage - 2017/MC/1031
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 "Mühlenfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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19.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 26 ha in der Flur 11 der Gemarkung Malchin und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch eine Kleingartenanlage
im Süden durch den Leuschentiner Damm
im Osten durch landwirtschaftliche Flächen
im Westen durch das B-Plangebiet „Am Strauchwerder“
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung von Baugebieten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben und von Gebieten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Ausweisung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ hat aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt. Trotz fehlender Rechtskraft konnten innerhalb des Plangebietes die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt und eine Reihe von Bauvorhaben auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) realisiert werden. Diese Möglichkeit wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde inzwischen nicht mehr eingeräumt. Um die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 1 nun neu aufgestellt werden
Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat der Stadt Malchin im Zusammen-hang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/63 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin angeboten, den Bebauungsplan für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ anzufertigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG. Zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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299,1 kB
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