19.07.2017 - 13 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 19.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jahrmärker bedauert, dass die Vertreter der Firma MES Solar, sich bislang nicht persönlich in der Stadtvertretung vorstellten. Da das Unternehmen das Gutachten für das RAW-Gelände, die Erstellung von B-Plänen sowie die Entsorgung von Altreifen bezahlt, fragt er, ob es dafür Gegenleistungen seitens der Stadt gibt.
Herr Müller informiert, dass das Gutachten für das RAW-Gelände eine Art Vorschuss darstellt.
Für die Maßnahme, eine Photovoltaik-Anlage auf der Fläche an der Bahnlinie zu errichten, gibt es derzeit die höchste Förderquote. Deshalb ist es dem Investor möglich, auch die Entsorung der Altreifen und die Erstellung des B-Planes zu finanzieren. Des Weiteren stellt Herr Müller klar, dass mehrere Firmen angeschrieben worden sind, die Stadt aber nur mit der Firma MES Solar ins Gespräch kam.
Auch das Gebiet am Strauchwerder (Sondergebiet Möbel) wurde dem Investor angeboten. Mit dem Ziel, dieses zu verkaufen, damit die Hallen saniert und wieder einer Nutzung zugeführt werden können.
Herr Soldwisch fragt, ob dem Investor das Gebiet am Mühlenfeld, im Gegenzug zu seinen Aufwendungen, pachtfrei zur Verfügung gestellt wird.
Herr Müller verneint die Anfrage.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 26 ha in der Flur 11 der Gemarkung Malchin und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch eine Kleingartenanlage
im Süden durch den Leuschentiner Damm
im Osten durch landwirtschaftliche Flächen
im Westen durch das B-Plangebiet „Am Strauchwerder“
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung von Baugebieten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben und von Gebieten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Ausweisung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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299,1 kB
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