Beschlussvorlage - 2017/MC/995
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlegen einer Uferpromenade im Bereich des Bebauungsplanes Nr.9 "Koesters Eck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A.Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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27.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bau einer Uferpromenade auf “Koesters Eck“ sowie der Bau von Zugängen zu den Liegeplätzen wird von den Festsetzungen in Punkt 5, Teil B des Bebauungsplanes Nr. 9 “Koesters Eck“ - (Rad-und/oder Fußwege innerhalb öffentlicher Grünflächen sind mit wassergebundener Wegedecke auszuführen. Notwendige Pflasterungen sind bis max. 0,90 m Breite zulässig) - befreit. Des Weiteren wird der Pflanzung von bis zu 10 Bäumen zugestimmt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 der Kommunalverfassung – Entscheidung der Gemeinde
Durch das gute Ergebnis der Ausschreibung ist es möglich, den Umfang der Maßnahme auf “Koesters Eck“ zu erweitern.
Das LFI hat eine 90 %ige Förderung in Aussicht gestellt. Der Malchiner Wasserwanderrastplatz “Koesters Eck“ soll zur weiteren Aufwertung eine durchgehende umlaufende 3 m breite Uferpromenade erhalten.
Die Gestaltung soll sich den bereits ausgeführten Pflasterflächen in Material- und Farbauswahl anpassen (gerumpeltes Altstadtpflaster). Mit dem gleichen Material sollen 15 Zugänge, 1,5 m breit, zu den Liegeplätzen ausgeführt werden.
Zum Aufstellungszeitpunkt des B-Planes war nicht voraus zu sehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Promenade angelegt werden soll. Somit entspricht die geplante Ausführung nicht dem gültigen B-Plan. Die Zustimmung der Stadtvertretung zu der Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes ist deshalb erforderlich.
Da die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 9 “Koesters Eck“ vom 18.01.2004 und der 1. Änderung vom 16.11.2010 unberührt bleiben, ist eine Änderung des B-Planes jedoch nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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