Beschlussvorlage - 2017/MC/991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung

mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen. Außerdem sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Parallel hierzu sind die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2-4 BauGB

 

Im westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ sind durch den

Vorhabenträger bauliche Entwicklungen vorgesehen, die eine Änderung des B-Plans erforderlich machen. Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Vorentwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde durch die Stadtvertretung am 02.03.2016 gebilligt. Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf lagen vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016 öffentlich aus. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellung-nahmen wurden gemäß Anlage „Abwägungsprotokoll“ geprüft. Die Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

Der nun vorliegende Planentwurf soll im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich ausgelegt

werden. Parallel hierzu werden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Herr Andreas Tack ist Auftraggeber für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben

nach dem BauGB. Die Verantwortung der Stadt Malchin für das gesetzlich vorgesehene

Planänderungsverfahren bleibt unberührt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Malchin und Herrn Tack wurde am 28.10.2014 abgeschlossen und von der Stadtvertretung Malchin am 10.12.2014 gebilligt

 

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Anlagen

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