Beschlussvorlage - 2017/MC/984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Malchin plant den Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des

Nordquartiers. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Straßen- und

Wegegesetz MV durch den Landkreis ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3

„Quartierbebauung“ der Stadt Malchin. Dies wurde in einer Beratung am 16.12.2016 mit der

Bauamtsleiterin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte festgelegt.

Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 3. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten

Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der

frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen

werden. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2

Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen

Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 gibt die Stadt Malchin praktisch ihre städtebaulichen Ziele zur Bebauung des Nordquartiers auf. Der Platz Nordquartier soll mit Betonpflaster befestigt werden und als öffentlicher PKW-Stellplatz (85 Stellplätze) und als Platz für öffentliche Veranstaltungen (Stadtfest und Markttage) hergerichtet werden.

 

Der vorliegend Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 13.02.2017) soll nun in der Zeit vom 20.03.2017 bis zum 21.04.2017 öffentlich ausliegen. Parallel hierzu werden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes betragen 7.372,05 €. Zur Vergabe der Planungsleistungen wurden 3 Honorarangebote eingeholt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte an das Architekturbüro Disterheft.

Eine Finanzierung der Planungskosten erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme „Ausbau der

Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers“ aus dem städtebaulichen

Sondervermögen, da die B-Planänderung zur Umsetzung dieser Maßnahme notwendig ist.

 

Anlagen:

Planzeichnung und Begründung

 

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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