Beschlussvorlage - 2017/MC/971
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Quartierbebauung" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Gorschendorf
|
|
|
|
|
30.01.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.01.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.03.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 23.03.1999 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 20.06.1999 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin beschließt die Stadtvertretung Malchin die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin.
Plangebiet:
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt“ und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden Achterstraße
Im Süden Rosmarinstraße
Im Osten Schultetusstraße
Im Westen Karl-Dressel-Straße
Der Änderungsbereich (Übersichtsplan s. Anlage) hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke 66 bis 70, 71/2, 72/2, 73/3, 74/2, 75, 76, 77/2, 78/2, 79 und 80/2 in der Flur 30 der Gemarkung Malchin.
Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes
Die 3. Änderung des B-Plans ist Voraussetzung zur Erteilung der Genehmigungen für die Baumaßnahme „Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers“.
Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Änderung des Gebietscharakters von Kerngebiet in öffentliche Parkfläche
- Änderung von Baulinien und Baugrenzen
- Festsetzung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Verkehrsgrün
Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 1, 2 BauGB
§ 13 a BauGB
Die Stadt Malchin plant den Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Straßen- und Wegegesetz MV durch den Landkreis ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin. Dies wurde in einer Beratung am 16.12.2016 mit der Bauamtsleiterin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte festgelegt. Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 gibt die Stadt Malchin praktisch ihre städtebaulichen Ziele zur Bebauung des Nordquartiers auf. Der Platz Nordquartier soll mit Betonpflaster befestigt werden und als öffentlicher PKW-Stellplatz (85 Stellplätze) und als Platz für öffentliche Veranstaltungen (Stadtfest und Markttage) hergerichtet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes betragen 7.372,05 €. Hierzu wurden 3 Honorarangebote eingeholt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte an das Architekturbüro Disterheft.
Eine Finanzierung der Planungskosten erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme „Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers“ aus dem städtebaulichen Sondervermögen, da die B-Planänderung zur Umsetzung dieser Maßnahme notwendig ist.
