Beschlussvorlage - 2016/MC/947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2012 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird  gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum entlastet.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2012 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme  beträgt1.419.447,37 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt0,00 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt0,00 €

 

Die Finanzrechnung weist einen Überschuss aus in Höhe von 78.170,56 €

 

Der Haushaltsausgleich ist sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2012 zu empfehlen.

 

Nach der Beschlussfassung zur Feststellung zum Jahresabschluss und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Gemäß § 60 Abs.6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

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Anlagen

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