22.11.2016 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses des Städteba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2012 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird  gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum entlastet.

 

 

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Abstimmung Finanzausschuss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

Abstimmung Hauptausschuss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage