Beschlussvorlage - 2016/FAU/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

§§ 1, 25 und 27 Grundsteuergesetz (GrStG)

§§ 1, 14 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

 

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 GrStG und des § 16 Abs. 3 GewStG sind die Beschlüsse über die Festsetzung oder Änderung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres durch die hebeberechtigte Gemeinde zu fassen. Die Hebesätze werden von der Gemeinde entweder in ihrer Haushaltssatzung oder in einer besonderen Hebesatz-Satzung festgelegt.

Die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgen kann. In den letzten Haushaltsjahren sind die Genehmigungen zur Haushaltssatzung erst im zweiten Halbejahr erfolgt.

Eine besondere Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Beschluss der Gemeindevertretung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen ist damit zeitnah und zu den gesetzlichen Fälligkeiten möglich, was insbesondere bei der Erhöhung des Hebesatzes empfohlen wird.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (uRab) hat in ihrer Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2016 mitgeteilt, dass weiterhin vom Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde ausgegangen werden muss und dass das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben ist. Entsprechend hat die uRab ausdrücklich auf die Einhaltung der §§ 43 Abs. 7 und 44 Abs. 2 KV M-V hingewiesen, wonach die Gemeinde zur Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten verpflichtet ist. Subsumiert bedeutet dieses, dass die Hebesätze an den Landesdurchschnitt 2017 zzgl. 20 Hebesatzpunkte anzupassen wären.

 

DurchschnittDurchschnitt 2017zzgl. 20 Punkte

und Hebesatz 2016

Grundsteuer A282%294%314%

Grundsteuer B354%362%382%

Gewerbesteuer322%327%347%

 

Mit dem Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept am 28.09.2015 hat sich die Gemeindevertretung auf eine Anhebung der Realsteuern an den Landesdurchschnitt für das Jahr 2016 verständigt.

 

 

Um eine bessere Finanzplanung gewährleisten zu können wurden die Hebesätze für das Kalenderjahr 2018 bereits in die Satzung mit aufgenommen. Dabei wurde ausgehend vom Landesdurchschnitt 2017 die jährliche Steigerung der Hebesätze der vergangenen Jahre mit berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planung 2016mgl. Veranlagung 2017mgl. Veranlagung 2017

        bei Durchschnittshebesatzbei zzgl. 20 Punkten

 

36.500 €38.000 €40.600 €

40.100 €41.000 €43.200 €

84.000 €85.300 €90.500 €

 

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Anlagen

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