29.11.2016 - 7 Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Festse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rißer gibt kurze Erläuterungen:

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (uRab) hat in ihrer Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2016 mitgeteilt, dass weiterhin vom Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde ausgegangen werden muss und dass das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben ist. Entsprechend hat die uRab ausdrücklich auf die Einhaltung der §§ 43 Abs. 7 und 44 Abs. 2 KV M-V hingewiesen, wonach die Gemeinde zur Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten verpflichtet ist. Subsumiert bedeutet dieses, dass die Hebesätze an den Landesdurchschnitt 2017 zzgl. 20 Hebesatzpunkte anzupassen wären.

 

Es folgt ein intensive Diskussion.

 

 

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Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage