Beschlussvorlage - 2016/KU/287

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Kummerow über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

§§ 1, 25 und 27 Grundsteuergesetz (GrStG)

§§ 1, 14 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

 

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 GrStG und des § 16 Abs. 3 GewStG sind die Beschlüsse über die Festsetzung oder Änderung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres durch die hebeberechtigte Gemeinde zu fassen.

Die Hebesätze werden von der Gemeinde entweder in ihrer Haushaltssatzung oder in einer besonderen Hebesatz-Satzung festgelegt.

Die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgen kann.

In den letzten Jahren sind die Genehmigungen zur Haushaltssatzung erst im zweiten Halbjahr erfolgt. Eine gesonderte Hebesatz-Satzung kann bereits direkt nach dem Beschluss der Gemeindevertretung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen ist damit zeitnah und zu den gesetzlichen Fälligkeiten möglich, was insbesondere bei der Erhöhung des Hebesatzes empfohlen wird.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (uRab) hat in ihrer Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2016 festgestellt, dass weiterhin vom Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde ausgegangen werden muss. Entsprechend hat die uRab ausdrücklich auf die Einhaltung der §§ 43 Abs. 7 und 44 Abs. 2 KV M-V hingewiesen, wonach die Gemeinde zur Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten verpflichtet ist. Nach Ansicht der uRab wird dieses Ziel nur erreicht, wenn auch die Hebesätze für die Realsteuern mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnitt liegen.

 

DurchschnittDurchschnitt 2017zzgl. 20 Punkte

und Hebesatz 2016

Grundsteuer A282%294%314%

Grundsteuer B354%362%382%

Gewerbesteuer322%327%347%

 

In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeindevertretung stets an den gewogenen Durchschnitt angeleht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planung 2016mgl. Veranlagung 2017mgl. Veranlagung 2017

         bei Durchschnittshebesatzbei zzgl. 20 Punkten

Grundsteuer A20.000 €20.800 €22.200 €

Grundsteuer B39.700 €40.500 €42.800 €

Gewerbesteuer68.700 €69.700 €74.000 €

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...