Beschlussvorlage - 2016/MC/944
Grunddaten
- Betreff:
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Variantenvergleich zum Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers mit Entscheidungsfindung zum Ausbauprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau K. Raaz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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07.11.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.11.2016
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde, Rahmenplan der Stadt,
Die Fortschreibung des Rahmenplanes von 2014 sieht im Teil Verkehrsplan den Ausbau der Karl-Dressel-Straße und Achterstraße als Innerortsstraßen mit Verbindungsfunktion vor. Mit der Basedower- und der Wargentiner Straße erfüllen sie eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Hauptverkehrsstraßen der Stadt. Der Ausbau der Fahrbahn erfolgt in einer Breite von 6,00 m in Asphalt, außer dem Bereich des Kalenschen Tores. Dieser wird in Granitgroßsteinpflaster ausgeführt. Die Fahrbahnen werden für den 2-Richtungsverkehr hergestellt. Die beidseitigen Gehwege erhalten einen Belag mit der Malchiner Platte. Die Borde werden(teilweise aus dem Bestand) in Granit rot ausgeführt. Gosse und Sicherheitsstreifen werden in Granitgroßpflaster bzw. Granitkleinsteinpflaster rot hergestellt. Stellflächen werden im oberen westlichen Teil der Karl-Dressel-Str. angelegt, in der Achterstraße im südlichen Bereich. Die Beleuchtung erfolgt mit Selux Saturn Leuchten und LED-Leuchtmitteln. Die Begrünung der Straßen erfolgt in enger Abstimmung mit der E.dis. Der Platz Nordquartier wird befestigt mit Betonpflaster (Natursteinvorsatz) in der Farbe anthrazit. 85 Stellplätze werden mit andersfarbigen Steinen markiert. Die Einfassung des Platzes erfolgt mit Baumreihen. Eine Mittelinsel mit 8 zusätzlichen Bäumen entsteht um die vorhandene Kastanie.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen über das Kommunalinvestitionsfördergesetz bereitgestellt werden. Der notwendige kommunale Eigenanteil soll u.a. über Kofi Land ergänzt werden. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2017 in den Haushalt aufgenommen.
