07.11.2016 - 3 Variantenvergleich zum Ausbau der Karl-Dressel-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mo., 07.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch das Planungsbüro ibn Neukalen wurde die gesamte Baumaßnahme an Hand des Lageplanes vorgestellt. Im Anschluss wurden drei Varianten aufgezeigt bezüglich der Auswahl der einzubauenden Materialien. Die Unterschiede wurden herausgearbeitet und die Kosten dargestellt. Es erfolgte eine Begründung für die Entscheidung zur Ausbauvariante 1, trotz höherer Kosten in Höhe von ca. 94 T€.
Entscheidungsfindung für die Ausbauvariante:
Berücksichtigung der Lage der Baumaßnahmen im Innenstadtbereich und im Stadtumbaugebiet
Beachtung der Vorgaben aus dem Rahmenplan (Straßenquerschnitte)
Verkehrsplan schreibt einheitliche Verkehrsführung über Basedower-, Wargentiner-, Karl-Dressel- und Achterstraße vor
Weiterführung bisher im Innenstadtbereich umgesetzter Straßenbaumaßnahmen (WargentinerStraße) in Bezug auf die zum Einsatz kommenden Materialien (Malchiner Platte, Granitborde)
Ausreichende Berücksichtigung städtebaulicher Zusammenhänge und gestalterischer Anforderungen
Beachtung der Lärm-Immission im Innenstadtbereich (Hauptverkehrsachse durch die Innenstadt: keine Natursteinpflasterung, sondern Asphalt)
Beachtung des Bestandes (Wiederverwendung der Granitborde, Einsatz von ausgebautem Großsteinpflaster im Bereich der Längsparker)
Weiterführung der Beleuchtung aus Richtung Basedower und WargentinerStraße) als LED
-Entscheidung für Vorzugsvariante: Variante 1
auf Grund der gewählten Materialien nicht die kostengünstigste Ausbauvariante
-jedoch im Hinblick auf die Gestaltungsanforderungen und Materialien für den Innenstadtbereich die geeignetste und ein vertretbarer Kompromiss
Für die Karl-Dressel- und Achterstraße erfolgte eine Darstellung des zukünftigen Regelprofils. Eine Prüfung für die Anlage von Radwegen wurde vorgenommen, die Anlage wurde aus Platzgründen verworfen. Die Nutzung der Straßen erfolgt als Tempo 30-Zone nur für Fahrzeuge bis 5,5 Tonnen. Der derzeitige Projektstand wurde dargestellt, Phase Vorplanung. Auf den sehr engen Bauzeitraum (Ende Dez. 2018) wurde hingewiesen.
In der folgenden Diskussion wurden so z.B. nachfolgende Anfragen mit dem Planer und der Stadtvertretung erörtert:
Wie ist die Bepflanzung an der Karl-Dressel-Straße vom Markt aus linksseitig hinter der Stützmauer zur anliegenden Wohnbebauung angedacht?
Entspricht der Ausbau der Straßen der Richtlinie für Stadtstraßen (Befürchtung zu schmal ausgelegt)?
Fahrradstreifen erforderlich, Malchin nicht radfahrerfreundlich.
Konzept zum Radwegeausbau hätte im Vorfeld erfolgen müssen, Chance zum jetzigen Radwegeausbau zu dieser Straßenbaumaßnahme vergeben, da keine Überarbeitung des Radwegekonzeptes erfolgt ist.
Schutzstreifen auf Fahrbahn für Radfahrer.
Traufstreifen welcher Art?
Rollstuhlfahrer
Behindertengerecht (Alternative auf gegenüberliegender Straßenseite, sonst 30 Meter Rampe erforderlich)
